Bildungsgutschein für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (QCG)
KI Weiterbildung mit Bildungsgutschein
Förderung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei KI-Weiterbildung
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein zentrales Instrument der Arbeitsmarktpolitik, um Beschäftigte und Unternehmen bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Ziel ist es, Mitarbeitende frühzeitig für neue Anforderungen zu qualifizieren, insbesondere im Zuge von Digitalisierung, Automatisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Was regelt das Qualifizierungschancengesetz?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte im Sozialgesetzbuch III deutlich ausgeweitet. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen:
Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn Mitarbeitende für die Weiterbildung freigestellt werden
Die Förderung richtet sich sowohl an Arbeitgeber als auch an Beschäftigte.
Für wen ist die Förderung gedacht?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann eine Förderung im Rahmen des QCG insbesondere relevant sein für:
Beschäftigte, deren Tätigkeiten sich durch Digitalisierung oder KI verändern
Mitarbeitende, die neue Kompetenzen benötigen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern
Unternehmen, die ihre Belegschaft strategisch weiterqualifizieren möchten
Die Förderung ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt.
Keine automatische Förderung – kein Rechtsanspruch
Auch beim Qualifizierungschancengesetz gilt ausdrücklich:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Jede Förderung wird im Einzelfall geprüft.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im § 82 SGB III, der die Förderung von Beschäftigten regelt.
Welche Kosten können gefördert werden?
Je nach Voraussetzungen können unter anderem gefördert werden:
Lehrgangskosten der Weiterbildung
Kosten für Prüfungen
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
Die genaue Förderhöhe hängt unter anderem ab von:
Unternehmensgröße
Art der Weiterbildung
individueller Qualifikationssituation
Voraussetzung: Zugelassene Träger und Maßnahmen
Auch beim Qualifizierungschancengesetz gilt:
Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Bildungsträger stattfinden und als Maßnahme nach der AZAV anerkannt sein.
Warum KI-Weiterbildungen besonders relevant sind
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hebt hervor, dass Weiterbildung insbesondere dann gefördert wird, wenn sie hilft, Beschäftigung zu sichern und auf strukturelle Veränderungen zu reagieren.
Künstliche Intelligenz, Automatisierung und datenbasierte Prozesse gelten dabei als zentrale Treiber des Wandels.
Typischer Ablauf der Förderung
Der Ablauf gestaltet sich in der Praxis meist wie folgt:
Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten
Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit
Prüfung der Fördervoraussetzungen
Antragstellung durch den Arbeitgeber
Bewilligung und Start der Weiterbildung
Mehr Informationen unter folgenden Links:
Förderung der Weiterbildung für Beschäftigte
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildungQualifizierungschancengesetz (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/qualifizierungschancengesetz.html§ 82 SGB III (Gesetzestext)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__82.htmlAZAV Zulassung
https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Ähnliche Seminare
Bildungsgutschein für Arbeitssuchende
Der Bildungsgutschein ist eine Fördermöglichkeit der Agentur für Arbeit zur Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Ziel ist, die Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern.
KOMPASS – Förderung für Solo-Selbstständige
KOMPASS ist ein Programm des BMAS (ESF Plus), das Solo-Selbstständige mit einem Zuschuss zu passenden Qualifizierungen unterstützt. Die Förderung kann bis zu 4.500 Euro betragen.
3 Dozenten für eine qualitative Ausbildung
Unsere Dozenten
Verpassen Sie nicht die Chance
Informieren Sie sich noch heute über unsere förderungsfähigen Kurse und Ausbildungen!
02593 8378970
